Ist ein Sarg bei einer Einäscherung in Österreich vorgeschrieben?

Ist ein Sarg bei einer Einäscherung in Österreich vorgeschrieben?

Alles, was Sie wissen müssen

Der Entschluss für eine Feuerbestattung wird in Österreich seit Jahren immer häufiger getroffen. Während noch vor einigen Jahrzehnten die Erdbestattung vorherrschend war, entscheiden sich heute viele Menschen aus unterschiedlichen Gründen – sei es wegen der geringeren Kosten, ökologischen Überlegungen oder dem Wunsch nach einer flexibleren Grabgestaltung – für die Kremation.

Doch wer sich erstmals mit dem Thema befasst, stellt sich schnell viele Fragen: Wie läuft eine Einäscherung ab? Was muss ich organisatorisch bedenken? Und vor allem: Ist ein Sarg bei der Einäscherung gesetzlich vorgeschrieben, oder darf man den Verstorbenen auch in einem Leichentuch verbrennen lassen?

In diesem Beitrag erhalten Sie eine detaillierte Übersicht über die Rechtslage in Österreich, die praktischen Abläufe und die Hintergründe der Sargpflicht. Außerdem erfahren Sie, welche Kosten entstehen, welche Gestaltungsmöglichkeiten Sie haben und worauf Sie unbedingt achten sollten.

Feuerbestattung in Österreich – ein Überblick

Die Feuerbestattung wird in Österreich durch das Bundesgesetz über das Leichen- und Bestattungswesen geregelt, wobei die Detailregelungen in die Kompetenz der Bundesländer fallen. Das bedeutet, dass es von Wien über Salzburg bis Tirol gewisse Abweichungen gibt, die Grundprinzipien jedoch bundesweit ähnlich sind.

Der Ablauf einer Einäscherung lässt sich vereinfacht in sechs Schritte gliedern:

1. Überführung und Versorgung des Verstorbenen:
Nach dem Eintritt des Todes wird der Verstorbene durch das Bestattungsunternehmen abgeholt und hygienisch versorgt. Dazu gehört auch das Einbetten in einen Sarg.

2. Aufbahrung und Verabschiedung:
Falls gewünscht, erfolgt die Aufbahrung in der Aufbahrungshalle oder im eigenen Zuhause, um Angehörigen die Möglichkeit des Abschieds zu geben.

3. Überführung ins Krematorium:
Der Verstorbene wird in einem speziellen Bestattungsfahrzeug ins Krematorium gebracht.

4. Kremation:
Die Einäscherung erfolgt in modernen Öfen bei ca. 850 bis 1.200 °C.

5. Ascheaufbereitung:
Nach der Abkühlung werden etwaige Fremdstoffe (z. B. Metallteile) entfernt, die verbleibenden Aschereste werden zerkleinert und in eine Aschekapsel gefüllt.

6. Urnenbeisetzung oder Heimholung:
In Österreich herrscht eine relativ liberale Regelung: In vielen Bundesländern kann die Urne nach der Einäscherung mit Zustimmung der Behörde zu Hause aufbewahrt oder auch auf privaten Grundstücken beigesetzt werden.

Im Zentrum dieses Prozesses steht der Sarg.

Ist ein Sarg verpflichtend? – Die Rechtslage in Österreich

Viele Menschen nehmen an, dass man bei einer Feuerbestattung keinen „richtigen“ Sarg braucht, sondern den Körper auch in einem schlichten Tuch oder Karton einäschern könnte. Tatsächlich sieht die österreichische Gesetzgebung jedoch verpflichtend einen Sarg vor.

Das ergibt sich aus mehreren Vorschriften:

  • Nach dem Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz (§ 15) ist die Einbettung in einen Sarg vorgeschrieben.
  • Ähnliche Regelungen finden sich in den Landesgesetzen aller anderen Bundesländer (z.B. in Niederösterreich, Steiermark, Salzburg oder Tirol).
  • Die Sargpflicht dient vor allem der Hygiene, der würdevollen Behandlung des Verstorbenen und dem technischen Ablauf im Krematorium.

Eine Ausnahme, wie sie in manchen Ländern (z.B. bei religiösen Erdbestattungen ohne Sarg) möglich ist, gibt es für die Einäscherung in Österreich nicht.

Warum ist der Sarg vorgeschrieben?

Die Gründe für die Sargpflicht lassen sich in drei Hauptkategorien einteilen:

1. Hygienische Aspekte:
Der Sarg schützt das Personal beim Transport vor Körperflüssigkeiten oder Gerüchen.

2. Technische Abläufe:
Moderne Kremationsöfen sind auf das Einfahren von Särgen ausgelegt. Der Sarg sorgt für eine gleichmäßige Verbrennung und stabilisiert den Körper.

3. Pietät:
Das österreichische Bestattungsrecht verpflichtet dazu, den Verstorbenen würdevoll zu behandeln. Ein Sarg symbolisiert Respekt und Achtung.

Wie muss der Sarg beschaffen sein?

In Österreich ist kein teurer Massivholzsarg vorgeschrieben. Für die Kremation werden sogenannte Einäscherungssärge verwendet. Sie sind speziell für diesen Zweck hergestellt und zeichnen sich durch folgende Merkmale aus:

  • Meist aus Spanplatten oder einfachem Weichholz gefertigt
  • Ohne Metallgriffe, Kunststoffteile oder Glas (da diese bei hohen Temperaturen problematisch sind)
  • Schlichte Ausstattung, kein aufwendiges Polster
  • Geringere Wandstärke als ein Erdgrab-Sarg

Viele Bestattungsunternehmen bieten standardisierte Verbrennungssärge an. Diese sind preisgünstig und erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen.

Unterschiede zur Erdbestattung

Ein häufiger Irrtum ist, dass bei einer Feuerbestattung kein „echter“ Sarg erforderlich sei, während bei der Erdbestattung ein massiver Sarg Pflicht ist. Tatsächlich ist der Unterschied nicht die Frage ob ein Sarg notwendig ist, sondern welcher Typ:

Erdbestattung Feuerbestattung
Massivholzsarg vorgeschrieben Einfache Ausführung möglich
Dickere Wandstärken Dünnere Platten
Aufwendigere Innenausstattung Schlichtes Innenleben
Teilweise langlebige Beschläge Keine Metall- oder Kunststoffelemente

Gibt es Alternativen zum Holzsarg?

Viele Menschen wünschen sich ökologische Lösungen. In Österreich sind spezielle ökologische Einäscherungssärge erlaubt, etwa:

  • Särge aus naturbelassenem Karton (sofern zertifiziert und für den Kremationsprozess zugelassen)
  • Särge aus nachhaltigen Holzwerkstoffen
  • Särge aus Weiden- oder Bambusgeflecht

Diese Varianten müssen jedoch allen technischen und hygienischen Anforderungen entsprechen. Ob ein Kartonsarg im jeweiligen Bundesland zulässig ist, muss beim Bestatter oder Krematorium abgeklärt werden.

Kann man auf den Sarg verzichten?

Nein. Auch wenn manche Angehörige aus religiösen oder persönlichen Gründen lieber auf den Sarg verzichten würden, schreibt die österreichische Rechtslage für die Einäscherung eindeutig den Sarg vor.

Ausnahmeregelungen gibt es nur in sehr engen Grenzen bei der Erdbestattung (z.B. in Teilen Vorarlbergs bei muslimischen Bestattungen), nicht jedoch bei der Feuerbestattung.

Kosten eines Einäscherungssarges

Die Kosten variieren je nach Bundesland, Bestatter und Ausführung. Zur Orientierung:

  • Ein einfacher Verbrennungssarg: ca. 200–500 Euro
  • Mittelklasse-Modelle: 500–800 Euro
  • Hochwertige Modelle (für feierliche Aufbahrung): bis 1.200 Euro

Viele Bestatter bieten Komplettpakete an, in denen Überführung, Einbettung, Sarg, Kremation und Urne enthalten sind. Diese liegen je nach Region meist zwischen 1.500 und 3.000 Euro.

Ablauf der Kremation in Österreich

  1. Der Verstorbene wird in den Sarg gebettet und hygienisch versorgt.
  2. Bei einer Aufbahrung wird der Sarg geöffnet oder geschlossen ausgestellt.
  3. Nach der Verabschiedung wird der Sarg ins Krematorium überführt.
  4. Vor der Einäscherung erfolgt eine eindeutige Kennzeichnung (z.B. durch eine feuerfeste Schamottmarke mit einer Identifikationsnummer).
  5. Der Sarg wird vollständig verbrannt.
  6. Die Asche wird in die Aschekapsel gefüllt.

Vergleich mit Deutschland

Im Unterschied zu Deutschland ist die Rechtslage in Österreich in Bezug auf die Sargpflicht nahezu identisch. Unterschiede bestehen eher bei der Urnenaufbewahrung:

In Deutschland herrscht ein strenges Friedhofszwang: Urnen müssen meist auf einem Friedhof beigesetzt werden.

In Österreich sind Ausnahmen möglich: Mit Genehmigung darf die Urne auch zuhause aufbewahrt oder am eigenen Grundstück beigesetzt werden.

Fazit

In Österreich ist der Sarg bei der Einäscherung verpflichtend. Ein Verzicht ist rechtlich nicht möglich. Allerdings bedeutet das nicht, dass Sie einen teuren Sarg kaufen müssen – einfache Verbrennungssärge sind Standard und auch aus ökologischen Materialien erhältlich.

Wenn Sie eine Feuerbestattung planen, sollten Sie sich frühzeitig mit Ihrem Bestatter abstimmen. So stellen Sie sicher, dass alle Vorgaben erfüllt sind und Sie den Abschied ganz nach Ihren Vorstellungen gestalten können.

Tipp: Falls Sie sich unsicher sind, erkundigen Sie sich beim zuständigen Gemeindeamt oder direkt im Krematorium. Diese Stellen geben Ihnen verbindliche Auskünfte.